Rechtsanwalt für Strafrecht
Strafverteidigung in Berlin, Brandenburg und bundesweit
Als erfahrene Rechtsanwältin für Strafrecht verteidige ich Sie kompetent in allen Stadien des Strafverfahrens. Wenn notwendig, lege ich Berufung oder Revision oder Verfassungsbeschwerde ein.
Eine gute Strafverteidigung kann Ihr Leben beeinflussen. Sie entscheidet über Ihre Freiheit, Ihren beruflichen Werdegang und bei manchen über den Verbleib in Deutschland.
Ich vertrete Sie in allen Stadien des Strafverfahrens – vom ersten Kontakt mit der Polizei bis zur mündlichen Verhandlung vor dem Strafgericht. Wenn erforderlich, lege ich auch Berufung, Revision und Verfassungsbeschwerde für Sie ein.
Was mich als Strafverteidigerin auszeichnet: Erfahrung, Kompetenz und Engagement.
Ich werde bereits im Ermittlungsverfahren aktiv und warte nicht erst die mündliche Verhandlung ab, wie das leider oft üblich ist. Viele Strafverfahren konnte ich daher bereits im Ermittlungsverfahren zur Einstellung bringen. So erspare ich Mandanten den Stress der Hauptverhandlung, langwierige Prozesse oder zusätzliche Kosten. Kommt es doch zur mündlichen Verhandlung werde ich kein Mittel unversucht lassen, um für Sie einen Freispruch zu erwirken.
Bei Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl oder Verhaftung: Kontaktieren Sie mich sofort!
Schwerpunkte meiner Tätigkeit
Allgemeines Strafrecht
Ich verteidige Mandanten bei allen gängigen Straftaten – von Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung über Diebstahl, Raub, Erpressung und Betrug bis hin zu Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Ziel meiner Verteidigung: Verfahrenseinstellung oder Freispruch, ggfs. Strafminderung und Vermeidung von Führungszeugniseinträgen. Kontaktieren Sie mich frühzeitig – schon im Ermittlungsverfahren übernehme ich die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft.

Drogendelikte
Als Rechtsanwältin für Drogendelikte verteidige Mandanten bei allen Betäubungsmitteldelikten – von Besitz und Erwerb geringer Mengen bis hin zu Handel, Einfuhr oder Beihilfe.
Verfahren wegen Drogendelikten sind oft besonders komplex, da sie Telekommunikationsüberwachung, Observationen und Funkzellenabfragen umfassen. Zudem droht die Einziehung von vermeintlichen Taterträgen, was erhebliche finanzielle Konsequenzen für die Beschuldigten haben kann.
Als erfahrene Strafverteidigerin prüfe ich
– Rechtsmäßigkeit der Durchsuchungen und Sicherstellungen
– Verwertbarkeit aller Beweismittel
– Glaubhaftigkeit von Ermittlungsbehörden-Aussagen
– Zulässigkeit von Einziehungen
– Überschreitung von Mengengrenzen

Ausländerstrafrecht
Als Rechtsanwältin für Ausländerstrafrecht verteidige ich Mandanten bei Straftaten im Zusammenhang mit Aufenthalt, Einreise oder Asyl – wie illegale Einreise, Aufenthaltsverstöße oder Urkundenfälschung wegen gefälschter Pässe oder Aufenthaltstitel.
Meine doppelte Expertise im Strafrecht und im Migrationsrecht gewährleistet eine effektive Verteidigung: Staatsanwaltschaft und Gerichte kennen das Ausländerrecht und aufenthaltsrechtliche Verfahren oft nicht. Durch meine Spezialkenntnisse im Aufenthaltsrecht habe ich bereits viele Strafverfahren zur Einstellung gebracht.
Ziel: Verfahrenseinstellung, Freispruch, Strafminderung und Erhalt Ihres Aufenthaltstitels. Kontaktieren Sie mich frühzeitig, damit ich alle Möglichkeiten für Sie ausschöpfen kann.

Jugendstrafrecht
Als Rechtsanwältin für Jugendstrafrecht verteidige ich Jugendliche und Heranwachsende – von Körperverletzung, Diebstahl und Drogenbesitz bis hin zu Raub oder Fahren ohne Führerschein.
Auch hier ist mein erstes Ziel eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Das Jugendstrafrecht sieht hierfür erweiterte Möglichkeiten vor.
Bei Heranwachsenden (Personen im Alter von 18 – 21) setze ich mich für die Anwendung des Jugendstrafrechts ein, da dieses mildere Strafen vorsieht.
Im Übrigen gilt es auch hier für meine Mandanten einen Freispruch zu erreichen, Haft zu verhindern und Führungszeugniseinträge abzuwenden.
Besonderheit des Jugendstrafrechts: Fokus auf Erziehung statt Strafe – ich nutze das für die Verteidigung.

Politische Verfahren
Als Strafverteidigerin vertrete ich Mandanten auch in politischen Verfahren; d.h. insbesondere bei PMK-Straftaten, §§129a und 129 b StGB (Bildung terroristischer Vereinigung oder Mitgliedschaft), Straftaten bei Versammlungen. In diesen Strafverfahren werden Rechte von Beschuldigten meist besonders beschnitten. Durch den Stempel PMK drohen selbst für kleine Delikte hohe Strafen. Grundrechte der Betroffenen bleiben häufig auf der Strecke.
Ich verteidige Sie gegen diese Vorwürfe engagiert und durch meine Erfahrung mit solchen Verfahren effektiv.

Nebenklage und Opferschutz
Als Rechtsanwältin vertrete ich auch Opfer von Straftaten – zum Beispiel bei Körperverletzung oder anderen Delikten; wenn möglich im Wege der Nebenklage (§ 395 StPO). Ein besonderer Schwerpunkt in meiner Tätigkeit liegt dabei auf Körperverletzung im Amt (Polizeigewalt, Amtspflichtverletzungen), rassistische Gewalt und Hasskriminalität.


