Rechtsanwalt für Polizeirecht
Polizei- und Ordnungsrecht sowie Schutz vor Datenspeicherung in Polizeidatenbanken
Polizei- und Ordnungsrecht
Ich verteidige Sie gegen polizeiliche Maßnahmen der Gefahrenabwehr.
Die Polizei wird nicht nur zur Strafverfolgung tätig, sondern auch präventiv zur Gefahrenabwehr. Welche Befugnisse sie hierfür hat, regeln die Bundesländer selbst im Allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht. Danach darf die Polizei zahlreiche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen; zum Beispiel Identitätsfeststellung, Platzverweis, Gewahrsamnahme und sonstige erkennungsdienstliche Behandlungen.
Meistens sind die polizeilichen Maßnahmen bereits beendet, wenn Mandanten mich kontaktieren. Ich helfe Ihnen gegen die erlittenen polizeilichen Maßnahmen Rechtsschutz zu erlangen. Hierfür reiche ich Klagen bei den Verwaltungsgerichten ein, um die gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme zu erreichen. Dadurch kann eine Wiederholung verhindert werden und im Anschluss erreicht werden, dass die von der Polizei erhobenen Daten gelöscht oder eine Entschädigungen erlangt werden.
Ich vertrete und berate Sie gegen polizeiliche Maßnahmen; währenddessen und im Nachhinein.

Polizeiliche Datenbanken
Ich helfe Ihnen bei polizeiliche Datenspeicherungen.
Die Polizei speichert zahlreiche Daten über Beschuldigte eines Strafverfahren und über (vermeintliche) Gefährder. Die gespeicherten Daten verbleiben oft lange in den Datenbanken; zum Beispiel auch nach einem Freispruch in einem Strafverfahren.
Zugleich werden die Daten an andere Behörden weitergegeben oder über Verbunddateien (z.B. INPOL) untereinander geteilt oder international weitergeben (z.B. über INPOL oder SIS). Dabei können die geteilten Daten auch mit Fahndungsaufrufen oder personengebundenen Hinweisen (wie „Straftäter linksmotiviert“, „gewalttätig“ oder „geisteskrank“) versehen sein. Für Betroffene hat das erhebliche Konsequenzen, da sie bei jedem Kontakt mit der Polizei (z.B. am Flughafen, bei Straßenverkehrskontrollen oder bei Personenkontrollen vor Versammlungen) anlasslos in Verdacht geraten und sich besonders intensiver Kontrollen und Befragungen ausgesetzt sehen.
Als Rechtsanwältin stelle ich für meine Mandantinnen und Mandanten Auskunftsanträge, um herauszufinden, wo genau sich ihre Daten befinden. Wenn notwendig setzte ich die Auskunftsansprüche gerichtlich durch. Im Anschluss erwirke ich die Löschung der gespeicherten Daten. Dabei übernehme ich auch Verfahren mit internationalem Bezug.

