Kosten

Kostenübersicht meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin

Transparenz über die Kosten meiner anwaltlichen Tätigkeit ist mir von Anfang an besonders wichtig. Ich weiß, dass die Frage nach den Gebühren für viele Mandantinnen und Mandanten eine zentrale Rolle spielt. Deshalb informiere ich Sie bereits zu Beginn unserer Zusammenarbeit offen über die voraussichtlich entstehenden Kosten.

Grundlage ist stets eine individuelle Honorarvereinbarung, die sich nach den Besonderheiten Ihres Anliegens und dem hierfür erforderlichen Aufwand richtet.

Im Rahmen eines Erstgesprächs erläutere ich Ihnen gerne, mit welchen Kosten Sie in Ihrem konkreten Fall rechnen können und welche Vergütungsmodelle zur Verfügung stehen.

Erstberatung

Ich biete Ihnen gerne zunächst eine Erstberatung an, um Ihr Anliegen gemeinsam zu besprechen und eine erste rechtliche Einschätzung zu geben.

Die Kosten für eine solche Erstberatung betragen 150,00 EUR (inklusive Mehrwertsteuer). Sie erhalten hierfür eine Rechnung, die vor dem Beratungstermin zu begleichen ist. Alternativ können Sie den Betrag auch in bar vor Ort bezahlen.

Sollte sich bereits im Vorfeld der Beratung zeigen, dass diese außergewöhnlich aufwändig ist, behalten wir uns die Vereinbarung eines höheren Honorars vor. Hierüber würden wir Sie aber bereits bei der Terminvereinbarung informieren.

Im Rahmen des Gesprächs erläutere ich Ihnen auch gerne, mit welchen weiteren Kosten im Falle einer anschließenden Beauftragung mit Ihrem Fall zu rechnen ist.

Die Erstberatung kann persönlich in der Kanzlei, telefonisch oder per Video-Call stattfinden.

Mandatsvergütung

Die Abrechnung meiner anwaltlichen Leistungen kann sowohl nach den gesetzlichen Gebührenvorschriften als auch auf Basis eines individuell vereinbarten Stunden- oder Pauschalhonorars erfolgen. Für jedes Mandat wird eine auf den konkreten Fall abgestimmte Honorarvereinbarung getroffen, die den Umfang und den Aufwand der Tätigkeit berücksichtigt.

Im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs erläutere ich Ihnen gerne transparent, welche Kosten in Ihrer Angelegenheit voraussichtlich entstehen werden.

Rechtsschutzversicherung

Privatpersonen oder Unternehmen mit einer Rechtsschutzversicherung können dort vor Beauftragung eines Rechtsanwalts anfragen, ob die Kosten für die Rechtsverfolgung in dem konkreten Anliegen übernommen werden. Nach einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung können Sie die gegenüber unserer Kanzlei entstandenen Kosten bei der Rechtsschutzversicherung abrechnen.

Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren durch die Gegenseite oder Staatskasse

In verwaltungsgerichtlichen Verfahren werden die Rechtsanwaltsgebühren für ein Widerspruchsverfahren oder eine Klageverfahren von der Gegenseite erstattet, wenn da Verfahren gewonnen wird. Das heißt Mandantinnen und Mandanten erhalten sodann die Rechtsanwaltsgebühren, die sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnen, von der Gegenseite zurück.

In Strafverfahren werden einem Beschuldigten die Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz von der Staatskasse erstattet, wenn es zu einem Freispruch kommt. In bestimmten Fällen werden diese Rechtsanwaltsgebühren auch im Falle einer Verfahrenseinstellung erstattet.

Prozesskostenhilfe und Beiordnung

In Verfahren vor den Verwaltungsgerichten kann Personen Prozesskostenhilfe (PKH) gewährt werden, wenn Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind die Kosten der Rechtsverfolgung selbst zu tragen und die Klage Aussicht auf Erfolg hat.

In Strafverfahren kann einem Beschuldigten oder Nebenkläger ein Rechtsanwalt beigeordnet werden, wenn dass Gericht einen Rechtsbeistand für notwendig erachtet. In diesem Fall erhält der Rechtsanwalt Rechtsanwaltsgebühren aus der Staatskasse. Beschuldigte müssen jedoch beachten, dass sie der Staatskasse die Rechtsanwaltsgebühren im Falle einer Verurteilung erstatten müssen.

Die Gebühren die Rechtsanwälte im Falle der Prozesskostenhilfe und Beiordnung aus der Staatskasse erhalten, sind geringer als die gesetzlichen Gebühren. Da es mir wichtig ist, ausreichend Zeit für die Mandatsbearbeitung zu haben, um eine qualitativ hochwertige rechtliche Bearbeitung zu gewährleisten, vereinbare ich mit Mandanten in einzelnen Fällen eine Zuzahlung. Auch hierüber würde ich Sie im Rahmen des Erstgesprächs informieren.