Einbürgerung und Migration

Rechtsanwalt für Einbürgerung und Migration – Kompetente Beratung und Vertretung im Einwanderungsrecht

Seit vielen Jahren vertrete ich Mandanten in migrationsrechtlichen Angelegenheiten. Mein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerung und Anerkennung) sowie auf migrationsrechtlichen Verfahren mit Bezug zu Strafverfahren.

Einbürgerung

Das Einbürgerungsrecht ist komplex. Die richtige Antragstellung und das Einreichen aller erforderlichen Unterlagen hat maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidung und beschleunigt zudem das Verfahren.

Bei manchen Antragstellern sind zudem die Voraussetzungen für die Einbürgerung nicht ohne Weiteres erfüllt. Hier unterstütze ich mit mit rechtlicher Argumentation gegenüber der Einbürgerungsbehörde um diese vom Vorliegen der Voraussetzungen zu überzeugen. Zugleich gebe ich meinen Mandanten rechtlichen Hinweise, wie sie ihre Lebenssituation anpassen können, damit über den Einbürgerungsantrag positiv entschieden wird.

Bei lang andauernden Einbürgerungsverfahren reiche ich für meine Mandanten zudem Untätigkeitsklage ein, um die Behörde zur Entscheidung über den Antrag zu zwingen.

Wurde Ihre Einbürgerung abgelehnt, reiche ich Widerspruch oder Klage für Sie ein.

Kontaktieren Sie mich für ein erstes Gespräch: Ich prüfe sodann, ob ein Einbürgerungsantrag, Widerspruch, Klage oder Untätigkeitsklage in Ihrem Fall sinnvoll ist. Sodann ergreife sodann die erforderlichen Mittel, um Ihren zur Einbürgerung zu verhelfen.

Migration

Im Aufenthaltsrecht bin ich auf die gleichzeitige Vertretung aufenthaltsrechtlicher Mandate und Strafverfahren spezialisiert. Denn bei Strafverfahren entstehen besondere aufenthaltsrechtliche Probleme für die Betroffenen. Es geht sodann darum, nicht nur im Strafverfahren ein gutes Ergebnis zu erzielen, sondern zugleich auch den Aufenthaltstitel zu erhalten.

Aufgrund meiner Expertise im Strafrecht und im Aufenthaltsrecht kann ich Sie in beiden Angelegenheiten kompetent vertreten. Durch die gleichzeitige Betreuung beider Verfahren können die Wechselwirkungen der beiden Verfahren berücksichtigt werden und sowohl im Strafverfahren als auch für den Aufenthaltsstatus das bestmögliche Ergebnis erzielt werden.

So habe ich im Strafverfahren von Anfang an im Blick, welche Konsequenzen dieses Verfahren und eine mögliche Verurteilung für Ihren Aufenthaltsstatus hat und berücksichtige dies bei der Zielsetzung und Argumentation gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht.